Ablauf beim Kauf einer Immobilie

Ablauf beim Kauf einer Immobilie

Der Kauf einer Immobilie ist ein Prozess, der aus mehreren Etappen besteht:

Die erste und wichtigste Etappe ist, die für Sie passende Immobilie zu finden. Unser erfahrener Spezialist berät Sie und wählt Immobilien aus, die Sie vor Ort besichtigen können.

Eine Immobilienbesichtigung können Sie hier anfragen

Nachdem Sie eine Immobilie zum Kauf ausgewählt haben, ist eine Reservierungsanzahlung (Stop-Kaution) zu leisten. Damit wird garantiert, dass die von Ihnen gewünschte Immobilie für Sie reserviert und nicht mehr auf dem Markt angeboten wird. In unserem Büro wird ein Antrag nach Vordruck für die Reservierung der Immobilie ausgefüllt.

Es folgt die Beschaffung der für das Geschäft erforderlichen Dokumente. Im Allgemeinen sind das:

  1. Dokument, das das Eigentumsrecht des Verkäufers an der Immobilie nachweist (Eigentumsurkunde)
  2. Katasterplan (Katasterschema) der Immobilie
  3. Bescheinigung über den Steuerwert der Immobilie
  4. Vollmacht, falls ein Bevollmächtigter am Geschäft beteiligt ist
  5. Erbschein und Dokumente, die das Eigentumsrecht des Erblassers nachweisen, falls die Immobilie durch Erbschaft erworben wurde;
  6. Heiratsurkunde, falls eine Immobilie übertragen wird, die zum ehelichen Gemeinschaftseigentum gehört;
  7. Erklärung des Verkäufers gemäß Art. 226 Abs. 1 der Steuer- und Sozialversicherungsprozessordnung (DPK) – 2 Exemplare.
  8. Erklärung über Staatsangehörigkeit und Personenstand nach Vordruck.
  9. Falls eine juristische Person am Geschäft beteiligt ist – Bescheinigung über den aktuellen Stand (Handelsregisterauszug), Gerichtsbeschluss über die Registrierung, Protokoll mit dem Beschluss des Leitungsorgans über den Erwerb / die Übertragung der Immobilie;
  10. Lastenfreiheitsbescheinigung (UVT) – Bescheinigung über das Nichtvorhandensein von Belastungen
  11. Bescheinigung über die Inbetriebnahme (Nutzungsgenehmigung)

NB! Ausführliche Informationen zu allen erforderlichen Dokumenten bei der notariellen Beurkundung eines Immobiliengeschäfts erhalten Sie hier

Das Geschäft wird vor einem Notar abgewickelt, dessen Amtsbezirk den Standort der Immobilie umfasst. Die notarielle Beurkundung des Geschäfts läuft in folgender Reihenfolge ab:

  1. Der Notar prüft, ob sich die Immobilie in seinem Amtsbezirk befindet
  2. Der Notar prüft die Identität, die Geschäftsfähigkeit und die Vertretungsbefugnis der vor ihm erschienenen Personen
  3. Der Notar prüft, ob gesetzliche Hindernisse für die Übertragung der Immobilie vorliegen
  4. Der Notar vergewissert sich, dass der vorgelegte Entwurf der Notarurkunde den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  5. Der Notar prüft, ob der Verkäufer Eigentümer der Immobilie ist
  6. Der Notar verliest den Parteien den Inhalt des Entwurfs der Notarurkunde, und die Parteien bestätigen vor dem Notar ihre im Entwurf der Notarurkunde festgehaltenen Willenserklärungen
  7. Die Notarurkunde wird von den Parteien und vom Notar unterzeichnet
  8. Am Tag der Beurkundung reicht der Notar die Notarurkunde beim Eintragungsamt (Grundbuchamt) am Standort der Immobilie ein
  9. Der Eintragungsrichter ordnet die Eintragung der Urkunde an
  10. Der Notar händigt den Parteien eine Abschrift der Notarurkunde aus